Visum benötigt?
Bei künftigen Anträgen auf Erteilung eines Visums zum Besuch einer Messe in Deutschland muss grundsätzlich keine Einladung der jeweiligen Messegesellschaft mehr vorgelegt werden.
Aussteller werden gebeten, bei Beantragung des Visums eine Ausstellerzulassung der jeweiligen Messegesellschaft vorzulegen; in diesem Fall kann das Visum kostenfrei erteilt werden. Die jeweils gültigen Bedingungen (Unterlagen, Nachweise, Fristen etc.) hierfür sind bei der zuständigen örtlichen Botschaft bzw. dem zuständigen Konsulat zu erfragen. Wir empfehlen, frühzeitig Kontakt mit der Botschaft bzw. dem Konsulat aufzunehmen. Die notwendigen Unterlagen sind immer vollständig einzureichen!
Wir unterstützen Sie nach wie vor gerne mit der Ausstellung eines Einladungsschreibens, das Sie hier beantragen können.