Presseakkreditierung zur GET NORD
Die Hamburg Messe und Congress GmbH möchte Journalisten den Zugang zu Informationen über ihre Veranstaltungen und ihr Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.
Eine Akkreditierung können erhalten
Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre (foto-)journalistische Tätigkeit mit Bezug zu dem jeweiligen Messethema folgendermaßen nachweisen können:
- Durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind.
- Durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist.
- Durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe.
- Mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die in der jeweiligen Branche etabliert ist und eine angemessene Reichweite vorweisen kann. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen des erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich. Solche Online-Medien müssen seit mindestens drei Monaten existieren, regelmäßige Einträge vorweisen und der letzte Text mit Bezug zum Messethema darf höchstens drei Monate alt sein. Bitte beachten Sie, dass es in Einzelfällen separate Akkreditierungsregeln für Blogger geben kann.
- Durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Beleges, dass Sie für Schülerzeitungen arbeiten, oder durch Vorlage eines gültigen Ausweises einer Jugendpresseorganisation oder durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Schule, welche die redaktionelle Tätigkeit für die Schülerzeitung bestätigt.
- Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes.
Nicht akkreditiert werden
- Personen ohne journalistische Legitimation, wie z.B. Geschäftsführer, Kundenbetreuer, Salesmanager, Anzeigenleiter oder Webmaster, PR-Berater sowie private Begleitpersonen.
- Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen.
- Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines freien Journalisten vorlegen.
- Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind.
Hinweis zur Legitimation
Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Die Hamburg Messe und Congress GmbH behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den vorgenannten Punkten anzufordern. Die Legitimation sollte in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Die Hamburg Messe und Congress GmbH behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht die Hamburg Messe und Congress GmbH von ihrem Hausrecht Gebrauch.
Kontakt
Christina Luka
Assistant Brand Communications, Akkreditierung, Fotos & Videos, Pressefächer